Sicherung und Auswertung von Daten in Kriminalinsolvenzen Der Einsatz von Spezialisten

Die Aufklärung von Vermögensverschiebung, versteckten Vermögenswerten, Betrugs- und Untreuehandlungen ist für Insolvenzverwalter häufig außerordentlich schwierig. Manchmal sind die Anzeichen für Vermögensverschiebungen, für Betrug und Untreuehandlungen offensichtlich. In anderen Fällen jedoch sind Anzeichen hierfür nur bei der Analyse umfangreicher Buchhaltungsunterlagen zu finden. Finanzinformation und Geldflüsse müssen nachgezeichnet werden. Die Investigation entsprechender Sachverhalte kann sehr komplex sein und erfordert den Einsatz von Spezialisten. Forensische Buchprüfer, Certified Fraud Examiners, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind befähigt Geldflüsse und große Mengen komplexer Finanzdaten zu untersuchen. Vor allem forensische Buchprüfer sind darauf trainiert der Spur des Geldes zu folgen und Vermögenswerte zu finden. Entsprechendes Personal wird heute vor allem von spezialisierten Dienstleistern und großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgehalten.

Zum Teil versuchen Täter eine Aufklärung ihrer Handlungen auch durch eine Sabotage der Computersysteme eines Unternehmens zu verstecken. Computerdaten werden gelöscht, Netzwerke auseinandergerissen. Oft ist auch kein Personal mehr im Unternehmen vorhanden. Passwörter sind nicht bekannt. In anderen Fällen sind die elektronisch gespeicherten Daten die einzige Informationsquelle im Unternehmen, da Buchhaltungsunterlagen verschwunden bzw. Aufzeichnungen in Papierform nicht vorhanden sind. Der Insolvenzgutachter bzw. -verwalter der mit einer derartigen Situation konfrontiert ist, benötigt die Hilfe eines Computer Forensikers, der in der Lage ist Netzwerke, Computerdaten und Passörter wiederherzustellen und die Daten für eine Analyse aufzubereiten und zu sichern. Für den Bereich der Computerforensik bestehen eine Vielzahl von Certifikationen: CCF, CFCE, GCFA GCFE und CSFA, die zum Nachweis einer entsprechenden Qualifikation dienen sollen. In Deutschland werden sog. EDV-Sachverständige auch von den Industrie- und Handelskammern bestellt.

 

Handelt es sich bei den elektronisch gespeicherten Daten um ein sehr umfangreiches Datenmaterial und gibt es Hinweise auf fraudulentes Verhalten, so kann für die Auswertung unstrukturierter Daten ein E-Discovery-Spezialist beigezogen werden. In der Regel ist dies in Fällen, in denen umfangreiches Datenmaterial auszuwerten ist, notwendig, da sich allein die Anschaffung entsprechender Auswertungssoftware (Encase, Nuix, Forensic Examiner) und das erforderliche Training von Mitarbeitern hierfür, durch eine Insolvenzverwalterkanzlei, die nicht regelmäßig mit derartigen Fällen konfrontiert ist, wirtschaftlich nicht lohnt.