Wo sind elektronische Daten zu finden, die es ggf. auszuwerten gilt?

Die ersten Tage des Insolvenzverwalters stellen diesen – insbesondere im Falle fraudulenter Handlungen der Inhaber/ Geschäftsführer/ Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens – vor große Herausforderungen. Geschäftsbücher und Geschäftsaufzeichnungen fehlen in vielen Fällen oder sind lückenhaft, oder aber auch gefälscht. Angestellte des Unternehmens, die mit Buchhaltungsaufgaben betraut waren, sind oft nicht mehr im Unternehmen oder auskunftsunwillig, möglicherweise sind alle Beteiligten verschwunden bzw. haben sich ins Ausland abgesetzt. Was kann der Insolvenzverwalter in dieser Situation tun? In vielen Fällen kann er Vorgänge auf Basis elektronisch gespeicherter Daten nachvollziehen. Allerdings kann der Umfang der elektronisch gespeicherten Daten überwältigend sein.

Wo sind elektronisch gespeicherte Daten zu finden, die für den Insolvenzverwalter von Interesse sein können?

  • in Computern des Unternehmens
  • in Netzwerken (Servern im Unternehmen oder bei Drittanbietern)
  • auf Computern von Mitarbeitern
  • auf privaten Computern
  • auf externen Medien wie USB-Sticks und externen Festplatten
  • in Unternehmensdatenbanken (SAP etc.)
  • in Buchhaltungsprogrammen
  • in Excel-Sheets (xls; xlsx)
  • in E-Mails (PSTs, OSTs, NSFs)
  • auf Websiteservern (intern oder extern)
  • auf SharePoint-Servern
  • auf Festplatten von Kopiergeräten
  • auch Backup-Medien
  • auf anderen digitalen Medien wie CDs, DVDs, HDDs, Micro Drives, Compact Flash Cards, PCMCIAs
  • auf mobilen Geräten wie Smartphones, iPads etc.
  • auf Social Media Sites, Facebook, Xing, LinkedIn
  • auf online Verkaufsportalen (eBay etc.)