Eine Sicherstellung der entsprechenden Hardware, sofern es sich um einzelne Computer handelt, wird meist vom Team des Insolvenzverwalters vorgenommen.
Wichtig ist es, alle Arbeitsschritte zu dokumentieren. Hilfreich ist es Fotos der vorgefundenen Geräte und ihrer ggf. vorhandenen physikalischen Verbindungen zu machen. Sind Netzwerkdokumentationen vorhanden so müssen diese gesichert werden.
Bevor die Daten des sichergestellten Computers jedoch ausgewertet werden können, muss deren Unveränderbarkeit sichergestellt werden. Hier genügt es nicht eine einfache Kopie der Daten anzufertigen. Durch das einfache kopieren von Daten oder Computerbackups werden keine vollständigen, gerichtlich verwertbare Kopien erstellt. Insbesondere werden damit keine gelöschten Daten gesichert. Gesichert werden sollte immer das gesamte Image des Speichermediums. Durch entsprechende Geräte wird eine forensisch verwertbare 1:1 Kopie des Speichermediums gefertigt, ohne das Quellmedium zu verändern.